Importeur und Vertreiber der chemischen Rohstoffe

Die Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates, populär genannt REACH, reguliert die Regeln des sicheren Einsatzes der Chemikalien, durch seine Registrierung und Bewertung des Einfluβes auf die Leute und die Umwelt.  Im Prinzip unterliegen der Vorschrifton der REACH-Verordnung alle Chemikalien, aber  eine Reihe davon ist ausgeschlossen aus der Wirkung eniger oder fast aller Verordnungsvorschriften. Eine Liste der aus der Registrierung ausgeschlossenen Substanzen kann man auf den Internetseiten des Inlandsinformationszentrums http://reach.gov.pl  finden.

CWB nahm im Anspruch die Übergangsperioden  und vorlüfig registrierte alle eingetroffenen Importrohstoffe – endsprechende Aufstellung wurde dem Staatskreissanitärinspektor in Slupca vorgelegt.

Bis zum 01.12.2010 machten wir die volle Registrierung für die Substanzen: – CMR Kategorie 1 und 2 in der Menge mindestens 1 Tonne/Jahr – gefährliche für die Umwelt mit  zugeschriebener Rückgabe R50/53 in der Menge von 100 Tonnen /Jahr  – und übrigen Substanzen in der Menge mindestens 1000 Tonnen/Jahr.

Am 01.06.2013 lief das Regiestrierdatum für die auf das EU-Gelände eingeführten Substanzen oder auf dem EU-Gelände  produzierten Substanzen in der Menge über 100 Tonnen ab.

Gemäβ dem Art. 28 Absatz 6 Verordnung REACH potentieller Registrant, welcher erstes Mal nach dem 01. Dezember 2008 produziert/importiert die in der Menge von mindestes 1 Tonne jährlich eingeführte Substanz darf weiterhin später die vorläufige Registrierung durchführen und die Übergangszeiten, die unter Art. 23 genannt sind, in Anspruch nehmen, unter Bedingung, dass er der Agentur die im Art. 28 Absatz 1 gekennzeichneten endsprechenden Informationen im Laufe von 6 Monaten ab dem Datum der ersten Produktion/ des Importes in der Menge mindestens von 1 Tonne jährlich vorliegt  und nicht später als 12 Monate vor dem Ablauf der im Art. 23 genannten endsprechenden Übergangszeit.

Am 01.06.2018 lief der Registriertermin für die über 1 Tonne jährlich eingeführten Substanzen ab.

Die Nummern der vorläufigen oder Endregistrierung, die durch CWB oder seiner Lieferanten durchgeführt wurden, befinden sich in den Eigenschaftskarten für einzelne Rohstoffe.  

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